19-10-2021
Die Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen ist seit fünf Jahren in Kraft. Das zu ihrer Umsetzung geschaffene neue Stammgesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – das GeschGehG – gilt seit Ende April 2019, muss sich also seit gut anderthalb Jahren in der Praxis beweisen. Aber, ist es eine Erfolgsgeschichte?
Auf europäischer Ebene war und ist die Harmonisierung des Rechts der Geschäftsgeheimnisse ein ambitioniertes Vorhaben. Angesichts einer zunehmend datenbasierten und durch digitale Prozesse geprägten Wirtschaft bestand (und besteht) ein unabweisbares Bedürfnis nach einem wirksamen Schutz von vertraulichen Informationen in allen Geschäftsbereichen. Ein solcher Schutz ist ein wichtiger Teil der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmenstätigkeit im Binnenmarkt und ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor. Europa ist nur dann für innovative Unternehmen attraktiv, wenn deren Innovationstätigkeiten und die dabei hervorgebrachten Ergebnisse einen möglichst einheitlichen rechtlichen Schutz genießen. Die Richtlinie leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.
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