09-07-2018
Das Dresdner Landgericht hat fünf Ex-Manager des Finanzdienstleisters Infinus wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und Kapitalanlagebetrugs zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer verhängte gegen den Gründer und die ehemaligen Führungskräfte Haftstrafen. Sie müssen für Zeiträume von fünf Jahren und vier Monaten bis zu teilweise acht Jahren in Haft. Ein weiterer früherer Mitarbeiter wurde wegen Beihilfe zu viereinhalb Jahren verurteilt.
Hier geht es zum Beitrag: handelsblatt.com