15-06-2023
Das EU-Parlament hat sich am 14. Juni 2023 auf ein Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz geeinigt. Das KI-Gesetz sieht Transparenz- und Risikomanagementregeln für KI-Systeme vor, mit denen eine menschenzentrierte und ethische Entwicklung von KI garantiert werden soll.
Der Digitalverband Bitkom begrüßt das KI-Gesetz grundsätzlich, betont Präsident Achim Berg. Der zugrunde gelegte risikobasierte Ansatz sei gut und richtig. Allerdings sollte laut Berg der Begriff des Hochrisikobereichs nicht zu weit gefasst werden, da dies den Ansatz ad absurdum führen würde. „Es kommt darauf an, nur solche Anwendungen scharf zu regulieren, von denen in der Anwendungspraxis tatsächlich massive Gefahren und Risiken ausgehen können“, so Berg. Es müsse zudem klar und eindeutig abgegrenzt werden, für wen welche Auflagen gelten, da ansonsten zusätzliche Rechtssicherheit entstünde. Zentral sei zudem eine enge und rechtssichere Definition von KI selbst. Aus dem KI-Gesetz dürfe kein Software Act werden, der alle statistischen Systeme oder jegliche Software regulatorisch erfasst.
Die EU-Kommission hatte bereits 2021 einen Vorschlag für das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI vorgelegt. Nach der Einigung im EU-Parlament können nun die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedsstaaten sowie der EU-Kommission über den endgültigen Gesetzeswortlaut beginnen. Sollte hierbei bereits vor der Europawahl im kommenden Jahr eine Einigung erzielt werden, könnte die KI-Verordnung im Jahr 2026 in Kraft treten.
Mehr zum Inhalt des KI-Gesetzes können Sie hier nachlesen. Die Stellungnahme des Digitalverbands Bitkom finden Sie hier.