25-01-2019
Die Europäische Kommission hat einen neuen Angemessenheitsbeschluss erlassen. Danach herrscht in Japan ein angemessenes Datenschutzniveau. Auf dieser Basis können nun personenbezogene Daten ungehindert zwischen der EU und Japan fließen. Das Abkommen gilt für alle personenbezogenen Daten, die Unternehmen aus Japan und der Europäischen Union austauschen. Damit kommt ein Prozess zum Abschluss, der im September vergangenen Jahres begonnen hatte.
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