16-12-2021
Am 17. Dezember 2021 endet die Frist für die nationale Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937. Doch wie gut sind europäische Unternehmen auf die neuen rechtlichen Anforderungen vorbereitet? Der im Oktober erschienene Whistleblowing Report 2021 hat über 1.200 Unternehmen in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und der Schweiz befragt.
Dänemark und Schweden haben als erste EU-Staaten die Vorgaben der Europäischen Union zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht überführt. Die anderen Mitgliedsstaaten müssen noch bis Ende des Jahres mit neuen Gesetzen nachziehen. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sieht die Richtlinie u.a. vor, dass sie vertrauliche Meldekanäle einrichten, gewissenhafte Untersuchungsprozesse für Hinweise definieren und Hinweisgebende vor Repressalien schützen müssen. Ab Ende 2023 trifft dies auch auf Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden zu. Die Regularien gelten auch für Unternehmen außerhalb der EU, die über entsprechende Niederlassungen in einem der Mitgliedsstaaten verfügen.
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