14-09-2023
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) befindet sich in der Phase der Umsetzung, viele große Unternehmen haben die Maßnahmen mehr oder weniger dezidiert übernommen. Der Aufwand ist beträchtlich, der Nutzen zweifelhaft. Den Unternehmen soll bei der Umsetzung der zahlreichen, aber wenig konkreten Pflichten gemäß §20 LkSG vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Informationen, Hilfestellungen und Empfehlungen geholfen werden. Die Stellungnahmen des BAFA sind so umfangreich wie zahlreich. Die Veröffentlichungen sorgen regelmäßig für eine gewisse Aufregung in der Compliance-Szene, zuletzt die Empfehlungen für KMU. Gerechtfertigt ist dies gewiss nicht – die Rolle des BAFA ist durchaus bedenklich.
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