19-05-2023
Die EU-Kommission hat für das zweite Quartal 2023 eine Initiative zur Änderung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angekündigt. Ziel der Initiative ist es, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der DSGVO in grenzüberschreitenden Fällen zu vereinfachen.
Die DSGVO sieht vor, dass es bei einer grenzüberschreitenden Datenverarbeitung eine federführende Aufsichtsbehörde gibt, welche der alleinige Ansprechpartner für die Unternehmen ist (Art. 56 Abs.6 DSGVO). Diese federführende Aufsichtsbehörde hat das alleinige Recht, Beschlüsse über Strafmaßnahmen bei einem Verstoß gegen die DSGVO zu erlassen. Federführend und zuständig ist meist die Aufsichtsbehörde, bei der eine Beschwerde ursprünglich eingereicht wurde (Art. 4 Nr.22 DSGVO). Die federführende Aufsichtsbehörde muss dabei mit allen betroffenen europäischen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten und ihnen einen Beschlussentwurf übermitteln, gegen den bei Unstimmigkeiten Einspruch erhoben werden kann.
Diese Regelung führt dazu, dass die irische Datenschutzbehörde DPC für große Tech-Unternehmen wie Meta, Google, Apple, Twitter und Microsoft federführend zuständig ist. Dabei wird der DPC immer wieder eine zu langsame Bearbeitung von Beschwerden vorgeworfen. Mit der Vereinfachung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden soll dieses Problem künftig gelöst werden.
Welche Änderungen an der DSGVO hierfür von der EU-Kommission konkret geplant sind, können Sie hier nachlesen.