05-09-2023
Abgeordnete des Deutschen Bundestags können durch eine sogenannte Kleine Anfrage schriftlich von der Bundesregierung eine Auskunft über bestimmte Sachverhalte verlangen. Sie werden vor allem von der Opposition genutzt, um die Regierung zu kontrollieren und Informationen sowie Stellungnahmen zu erhalten. Die AfD-Fraktion hat eine solche Kleine Anfrage gestellt und möchte darin unter anderem wissen, ob die DSGVO für den KI-Chatbot „ChatGPT“ des Unternehmens OpenAI gilt, welche Kenntnisse und Erfahrungen die Bundesregierung über ChatGPT hat und welche Potenziale und Risiken sie darin sieht.
Der Fragenkatalog der Kleinen Anfrage enthält insgesamt 17 Fragen, welche verschiedene Aspekte im Themenbereich von ChatGPT und Datenschutz abdecken. Auf die Frage, ob die personenbezogenen Daten, die ChatGPT von den Nutzern sammelt und verarbeitet, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterliegen, antwortet die Bundesregierung knapp, aber konkret: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das ChatGPT betreibende Unternehmen OpenAI unterliegt den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).“
Weitere Fragen beziehen sich etwa auf die rechtlichen Grundlagen für eine Sperrung von ChatGPT in Deutschland, potenzielle Gefahren der Integration von ChatGPT in Microsoft-Produkte wie Office und Teams oder den Schutz der Nutzer von ChatGPT vor Cyberkriminalität durch die Bundesregierung. Zudem ging es um konkrete Fördermaßnahmen der Bundesregierung für KI-Projekte.
Die Antworten der Bundesregierung geben Einblicke in ihren Umgang mit der Thematik rund um Künstliche Intelligenz und Datenschutz sowie damit verbundene Forschungs- und Fördermaßnahmen. Den Fragenkatalog inklusive der Antworten der Bundesregierung können Sie hier abrufen.