12-09-2022
Das Bundeskabinett hat am 27. Juli 2022 den Gesetzesentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes beschlossen. Dieser soll bis Ende September im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Im Vergleich zum Referentenentwurf (HinSchG-Ref) gibt es teilweise wichtige Änderungen, die nach folgend kurz aufgezeigt werden.
Hinsichtlich des Anwendungsbereichs in § 2 wurde in der Gesetzesbegründung klargestellt, dass die nach dem deutschen Gesellschaftsrecht bestehende Kompetenzordnung durch die Einbeziehung von Anteilseignern und Aufsichtsratsmitgliedern in den Hinweisgeberschutz nicht ausgehebelt werde, da die aus der Organstellung erwachsende Überwachungspflicht nicht durch das Hinweisgeberschutzsystem verdrängt wird.