10-09-2019
Es drohen Bußgelder, wenn die Mitarbeiter im Datenschutz nicht geschult werden. Doch auch die IT-Sicherheit profitiert von einer Mitarbeiterschulung im Datenschutz. Die DSGVO verlangt, dass Mitarbeiter regelmäßig zum Datenschutz am Arbeitsplatz geschult werden. Das gilt für alle Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten – und das trifft schon zu, wenn man eine E-Mail versendet. Es drohen weitere zivilrechtliche oder strafrechtliche Sanktionen, wenn es wegen fehlender Schulung zu schweren Datenschutzverstößen kommt.
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