Seit dem 1. Februar 2016 ist die Übergangsfrist des Safe-Harbor-Abkommens verstrichen. Personenbezogene Daten dürfen nicht länger aus der EU in die USA transferiert werden. Die Europäische Kommission verhandelt weiter mit den amerikanischen Behörden über eine neue Vereinbarung, die Informationen über EU-Bürger etwa vor dem Zugriff amerikanischer Geheimdienste schützen soll. Unternehmen stehen nun aufgrund des rechtlichen Vakuums vor einem Problem. Sollten die Datenschutzbehörden einen transatlantischen Datentransfer feststellen, droht ihnen bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln ein Bußgeld in Höhe von bis zu 300 000 Euro. Nach Angaben des Bundesverbandes des Groß- und Außenhandels (BGA) sind mehr als 4000 Firmen in ganz Europa betroffen. Zur Absicherung sind derzeit Hilfskonstruktionen wie Standardvertragsklauseln und sogenannte Corporate Binding Rules möglich. Abgesehen von dem massiv steigenden Verwaltungsaufwand ist aber unklar, ob nicht auch diese Sicherungsmechanismen von europäischen Datenschutzbehörden für inkompatibel erklärt werden.
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