20-10-2021
Bekanntermaßen ist der Gesetzgeber bei der Schaffung neuer Compliance-Gesetze ausgesprochen aktiv. Nur bei sich selbst machen Politik und Verwaltung eine Ausnahme. Warum ist das so? Eine Einordnung von Dr. Malte Passarge, Chefredakteur des Compliance-Beraters.
Die laufenden Änderungen im Geldwäschegesetz und § 261 StGB, das LkSG, TransparenzregisterG, GeschGehG sowie der stark wachsende Bereich ESG mit der EU-Taxonomie-Verordnung, EU-Offenlegungsverordnung, Non-Financial-Reporting – und nicht zu vergessen die vorerst gestoppten VerSanG und HinweisgeberschG: Angesichts dieser ausgeprägten Regelungsfreude stellt sich die Frage, wem mit diesen Gesetzen tatsächlich geholfen ist.
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