Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben sich ab dem 25. Mai 2018 alle Unternehmen zu richten. Da spielt das Gründungsjahr keine Rolle. Die Vorgaben zum Datenschutz gelten auch für Start-ups und Gründer. Eine Checkliste der Initiative “Hamburger Startups” will gerade jungen Unternehmen Hinweise zur Umsetzung geben.
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