19-12-2022
In der letzten Sitzung des Jahres 2022 hat der Bundestag am 16.Dezember das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG) beschlossen. Bereits am 14. Dezember hatte der Rechtsauschuss eine entsprechende Beschlussempfehlung vorgelegt (BT-Drs. 20/4909), die auf einen Änderungsantrag mehrerer Fraktionen betreffend den Regierungsentwurf von Juli 2022 zurückzuführen ist. Der Versuch, das Gesetz noch kurzfristig und unter Verkürzung der Fristen auf die Tagesordnung der letzten Plenarsitzung des Bundesrats am vergangenen Freitag zu setzen, wurde abgelehnt. Der zweite Durchgang im Bundesrat wird voraussichtlich in der ersten Sitzung im nächsten Jahr am 10. Februar 2023 erfolgen (zur Stellungnahme des Bundesrats im ersten Durchgang vom 16. September 2022 BR-Drs. 372/22).
Die beschlossenen Änderungen am Regierungsentwurf sind überschaubar. Der Bundestag und zuvor auch der Rechtsausschuss widmeten sich aus aktuellem Anlass zunächst dem Schutz von Personen, die verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten (Stichwort „Reichsbürger“) melden. Darüber hinaus finden sich einige vom Rechtsausschuss eingeführte Änderungen in dem nun beschlossenen HinSchG, die auch für die Unternehmenspraxis und die Einrichtung interner Meldekanäle relevant sind.