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Bundesrat blockiert Hinweisgeberschutzgesetz

Bundesrat blockiert Hinweisgeberschutzgesetz

15-02-2023

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist am vergangenen Freitag im Bundesrat zunächst gescheitert. Trotz kritisierter Lücken gingen die Regelungen des Gesetzes einigen Ländern zu weit.

Im Dezember 2022 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz, auch Whistleblower-Gesetz genannt, vom Bundestag verabschiedet. Im Bundesrat erreichte es jedoch nicht die erforderliche Mehrheit. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) betonte, das Gesetz gehe weit über die EU-Vorgaben hinaus. Man sei sich zwar einig, dass es einen Schutz für Hinweisgeber geben muss, das Gesetz in der vorliegenden Fassung würde aber besonders kleine und mittlere Unternehmen über Gebühr belasten. „Wir brauchen einfach mehr Augenmaß.“, so Eisenreich.

Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) sieht darüber hinaus besonders den im Gesetz  vorgesehenen anonymisierten Meldekanal kritisch, da er auch die Gefahr eines Missbrauchs beinhalte. „Nicht jeder Whistleblower führt Gutes im Schilde.“, heißt es von Poseck.

Dr. Sebastian Oelrich, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz der Nichtregierungsorganisation Transparency Deutschland, kritisiert die Blockade scharf: „Was für ein Trauerspiel! Die Union hat heute mit fachlich fragwürdigen und zum Teil schlicht unrichtigen Argumenten das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebenden blockiert. Insbesondere die von der Union kritisierte Verpflichtung zum Nachgehen auch anonymer Hinweise ist essentiell für Hinweisgeberschutz – und in vielen Unternehmen bewährte Praxis. Durch die Blockade im Bundesrat müssen die betroffenen Personen, die auf Missstände hinweisen und damit Zivilcourage beweisen, weiter auf einen verlässlichen Schutzschirm warten.“

Da der Bundesrat das Gesetz gestoppt hat, wird es nun voraussichtlich in den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag gehen. Dort könnte ein Kompromiss gefunden werden, auf den sich die beiden Gremien einigen können. Es könnte allerdings erneut Monate dauern, bis für Hinweisgeber und Unternehmen Rechtssicherheit besteht.

     

 

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