Das Bundeskartellamt hat im Kampf um eine Begrenzung der Marktmacht der großen deutschen Einzelhandelsketten eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob am Mittwoch eine Grundsatzentscheidung der Wettbewerbshüter auf, in der die vom größten deutschen Lebensmittelhändler Edeka nach der Übernahme der Discountkette Plus im Jahr 2009 von den Lieferanten geforderten „Hochzeitsrabatte“ als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gebrandmarkt worden waren. Der Vorsitzende Richter betonte, die vom Kartellamt angenommene Ausnutzung einer besonderen Marktmacht durch Edeka habe sich bei den Zeugenbefragungen nicht bestätigt.
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