05-11-2020
Das Justizministerium hat in dieser Legislaturperiode schon zahlreiche Gesetze und Verordnungen – 78 an der Zahl – abgeschlossen. Bis zur Bundestagswahl stehen weitere Großprojekte an.
Weil in der Coronakrise Hauptversammlungen mit physischer Präsenz der Aktionäre verboten sind, dürfen nun virtuelle Hauptversammlungen abgehalten werden. So soll die Handlungsfähigkeit bei Beschlussfassungen in Unternehmen, Vereinen und Stiftungen sichergestellt werden. Gerade erst sind die Regelungen bis Ende 2021 verlängert worden. Es war das Vorhaben Nummer 78, das das Bundesjustizministerium bislang in dieser Legislaturperiode erledigte.
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