14-03-2018
Es ist vorbei. Im Strafprozess gegen die früheren Top-Manager der einstigen Privatbank Sal. Oppenheim hat der Bundesgerichtshof die Revision von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zurückgewiesen. Damit hat das Urteil des Landgerichts Köln vom 9. Juli 2015 Bestand.
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