In der Internetcommunitiy wird gerade sehr wohlwollend auf eine aktuelle Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 09. Mai 2017, Az 1 StR 265/16, hingewiesen. „Ein CMS reduziert die Bußgeldhöhe im Straffall. BGH-Urteil belohnt wirksame Compliance-Strukturen„, heißt es da beispielsweise. Nach der Lektüre der Passage im Urteil, die ich hier der guten Ordnung halber vollständig zitiere, bin ich da weniger euphorisch. In Tz. 118 heißt es:
Hier können Sie den gesamten Blog-Beitrag lesen: Compliance Newsblog
Mehr von Dr. Rolf Raum, Vorsitzender Richter, 1. Strafsenat am BGH können Sie in der Videoaufzeichnung seiner Keynote zum Thema „Anforderungen an Compliance-Systeme“ anlässlich des DICO FORUM Compliance sehen.
Wenn Sie WISSEN möchten, was sich hinter den Begriff “CMS” verbirgt – unser Compliance Channel Nugget klärt Sie hier auf.