04-06-2020
Als Reaktion auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stellt die BaFin klar, dass die strengen Regeln der MaRisk vorübergehend, krisenbedingt für eine Home-Office-Regelung gelockert werden können.
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) beinhalten in BTO 2.2.1 Tz. 3 Vorschriften zu Handelsgeschäften, die außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen werden (Außer-Haus-Geschäfte). Diese Regelung legt dar, dass Handelsgeschäfte außerhalb der Geschäftsräume nur zulässig sind, wenn dies vom Institut klar geregelt und jedes Geschäft sauber dokumentiert ist.
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