19-11-2019
Der Bundestag will mit der Einigung zur zweiten Aktionärsrechterichtline der Diskussion um hohe Vorstandsgehälter ein Ende setzen. Zukünftig muss der Aufsichtsrat eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festlegen. Diese Entscheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen nochmals in der Aktionärsversammlung nach unten korrigiert werden. Lang überfällige Regelung oder unnötige Richtlinie? Die wallstreet:online-Redaktion fragte bei Politik und Wirtschaft nach. Eva Högl, stellvertretende SPD-Fraktionschefin, sagte in einem offiziellen Pressestatement der SPD: „Diese Einigung der Koalition ist ein großer Erfolg.“ Und weiter: „Ausufernde Vorstandsgehälter sollten damit der Vergangenheit angehören.“ Max Otte, CDU-Mitglied und Fondsmanager sowie Bestseller-Autor, sieht das anders. Er sagte exklusiv gegenüber wallstreet:online: „Grundsätzlich ist es richtig, über transparente Regelungen für Vorstandsgehälter nachzudenken. Ob allerdings ein Gehaltsdeckel sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.“
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