Um die nationale Gesetzgebung an die ab Mai 2018 anwendbare Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzugleichen, muss das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verändert werden. Hierfür hat das Bundesministerium des Inneren nun einen neuen Referentenentwurf für ein BDSG neu vorgelegt.
Lesen Sie den gesamten Beitrag hier: datenschutz-praxis.de