14-07-2022
Der Arbeitgeber kann berechtigt sein, Corona-Tests einseitig anzuordnen, wenn er so seine arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen umsetzen will.
Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil vom 1. Juni 2022 (5 AZR 28/22) klargestellt. Im konkreten Fall war die Klägerin als Flötistin an der Bayerischen Staatsoper beschäftigt. Zu Beginn der Spielzeit 2020/21 hat die Bayerische Staatsoper im Rahmen ihres betrieblichen Hygienekonzepts eine Teststrategie entwickelt. Zuvor hatte sie zum Schutz der Mitarbeiter vor COVID-19-Erkrankungen bereits bauliche und organisatorische Maßnahmen ergriffen. Die Teststrategie sah die Einteilung der Beschäftigten in Risikogruppen vor. Je nach Gruppe sollten die Mitarbeiter zur Durchführung von PCR-Tests in unterschiedlichen Zeitabständen verpflichtet sein. Die Bayerische Staatsoper bot hierfür kostenlose Corona-Test: Unangenehm, aber laut BAG-Urteil möglicherweise verpflichtend PCR-Tests an.