Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 23. Oktober 2025 – 8 AZR 300/24) hat kürzlich klargestellt, dass dies auch im direkten „Paarvergleich“ zwischen einer Arbeitnehmerin und einem Arbeitnehmer gilt, die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten. Es genüge, wenn die
klagende Arbeitnehmerin darlegt und im Bestreitensfall beweist, dass ihr Arbeitgeber einem anderen Kollegen, der gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, ein höheres Entgelt zahlt.
Dieser Artikel stammt aus der Online-Zeitschrift “Compliance – Die Zeitschrift für Compliance-Verantwortliche”, veröffentlicht von der dfv Mediengruppe.
Die vollständige Ausgabe finden Sie hier.