11-04-2023
Am 16. Dezember 2022 wurde eine erste Fassung für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), mit dem die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll, vom Bundestag verabschiedet. Allerdings scheiterte das Gesetz im Februar 2023 an der nötigen Zustimmung des Bundesrates. Daraufhin haben die Koalitionsfraktionen das Vorhaben in zwei Gesetzesentwürfe aufgespalten, von denen ihrer Auffassung nach nur einer im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. In diesem Vorhaben sehen jedoch einige Sachverständige des Rechtsausschusses die Gefahr eines Verfassungskonflikts.
Nachdem die Entscheidung über die Gesetzesentwürfe am 30. März 2023 kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestages genommen wurde, hat sich die Bundesregierung am 5. April 2023 dazu entschieden, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Laut der Website des Ausschusses hat eine Terminierung noch nicht stattgefunden. Allerdings kann wohl davon ausgegangen werden, dass bis zur nächsten Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2023 eine Einigung gefunden wird.
Damit ist noch Mitte diesen Jahres mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes zu rechnen. Die vielen gescheiterten Anläufe bei der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht sorgen jedoch bei vielen Unternehmen für nachvollziehbare Unsicherheit: Was bedeutet die Verzögerung für die Unternehmen? Worauf sollten sie sich schon jetzt einstellen? Welche Nachteile haben Unternehmen ohne eigene Meldestelle für hinweisgebende Personen? Worauf ist beim Thema Datenschutz zu achten?
Antworten auf diese Fragen finden Sie hier. Informationen zu den Inhalten der aktuellen Entwurfsfassung des HinSchG finden Sie hier.