26-09-2019
Der Streit um die anlasslose Überwachung von Telekommunikationsdaten, genannt Vorratsdatenspeicherung, geht in eine neue Runde. Trotz der vorläufigen Aussetzung des Gesetzes vor zwei Jahren hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt durchblicken lassen, dass es das Gesetz für rechtens hält. Jetzt liegt der Fall wieder beim EuGH, der bisher sehr datenschutzfreundlich urteilte – doch diese Position ist unter Druck geraten.
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