11-09-2019
Gesetzliche Vorgaben zu CMS
Ausdrücklich ist die Pflicht zur Einführung eines CMS in Deutschland bisher nur für Unternehmen der Finanz- und Versicherungsbranche gesetzlich geregelt. Für börsennotierte Unternehmen ergibt sich eine rechtlich unverbindliche Empfehlung zur Einrichtung einer Compliance-Organisation aus Ziffer 4.1.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Dieser gibt jedoch lediglich einen allgemeinen Rahmen für die Einrichtung von CMS vor, in dem er fordert, dass ein CMS „angemessen“ und „an der Risikolage“ des Unternehmens ausgerichtet sein soll.
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