29-05-2018
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Betriebe, betroffenen Personen umfassend Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten zu erteilen. Bei Kundendaten muss es wegen der Datenportabilität möglich sein, diese zu einem anderen Anbieter umziehen zu lassen. Viele Firmen legen sich dabei aber selbst Steine in den Weg. Und zwar in Form ihrer Schatten-IT.
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