Der ehemalige Drogerieunternehmer Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 73-Jährigen am Montag wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 54.000 Euro. Als das Urteil fällt, ist ein merkliches Raunen von den Zuschauerplätzen zu hören, wo ehemalige Beschäftigte des Drogeriekonzerns den Abschluss des Prozesses verfolgen.
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