Computer von Arbeitnehmern dürfen nicht anlasslos vom Arbeitgeber überwacht werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteilenge Grenzen für den Einsatz von Spähsoftware auf Firmencomputern zur verdeckten Überwachung von Mitarbeitern gezogen. Sogenannte Keylogger, die alle Tastatureingaben an einem Rechner protokollierenund Bildschirmfotos aufnehmen, seien zur Überwachung des Arbeitsverhaltens unzulässig, entschied das Gericht in Erfurt.
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