Für Kliniken nur ein Vorwand?
Niedergelassene, die als Kooperationsärzte in Kliniken arbeiten, berichten von 20 Prozent Honorareinbußen, die sie infolge des Anti-Korruptionsgesetzes zu verkraften haben.
Etliche Kooperationsverträge zwischen Kliniken und Niedergelassenen sind anlässlich des Mitte 2016 in Kraft getretenen Korruptionsstrafrechts für Heilberufler angepasst worden. Für Praxisinhaber, die auch honorarärztlich in Kliniken tätig sind, bedeutet das meist spürbare Honorareinbußen. Das meldet der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC). Der Verband stützt seine Angaben auf eine Mitgliederbefragung, an der im November vorigen Jahres 400 Mitglieder teilgenommen hatten.
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