20-02-2026
Ein besserer Austausch von geldwäscherelevanten Informationen könnte die Effizienz und Effektivität bei der
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung deutlich steigern. Ab 2027 schafft die EU-GeldwäscheVerordnung (AML-VO) erstmals einen konkreten Rahmen für den strukturierten und fortlaufenden Informationsaustausch zwischen den Verpflichteten der Privatwirtschaft sowie den relevanten Behörden.
Dieser Artikel stammt aus der Online-Zeitschrift “Compliance – Die Zeitschrift für Compliance-Verantwortliche”, veröffentlicht von der dfv Mediengruppe.
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