22-10-2025
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 ein „Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ beschlossen. Mit dem Entwurf soll insbesondere die Berichtspflicht abgeschafft werden und Bußgelder sollen künftig vor allem bei schweren Sorgfaltspflichtverstößen in Bezug auf Menschenrechte verhängt werden.
Dieser Artikel stammt aus der Online-Zeitschrift “Compliance – Die Zeitschrift für Compliance-Verantwortliche”, veröffentlicht von der dfv Mediengruppe.
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