28-05-2024
Das Recht auf Löschung persönlicher Daten, das die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) versieht, gilt nicht für Geschäftsführer einer GmbH: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH keinen Anspruch darauf hat, dass sein Geburtsdatum und sein Wohnort aus dem Handelsregistereintrag gelöscht werden.
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