09-09-2021
Der Datenschutz in der elektronischen Patientenakte erfülle die rechtlichen Vorgaben nicht, sagt der Datenschutzbeauftragte. Die Kassen sind trotzdem dagegen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber weist vier große gesetzliche Krankenkassen an, die neue elektronische Patientenakte (ePA) mit zusätzlichen Datenschutzfunktionen zu schützen. Ohne diese Erweiterungen verstoße die digitale Patientenakte gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sagte Kelber am Donnerstag. Weitere Anweisungen an andere Kassen sollen folgen. Kelber ist für insgesamt 63 gesetzliche Krankenkassen mit rund 45 Millionen Versicherten zuständig.
Zum einen verlangt Kelber, dass die Versicherten selbst bestimmen können, wer was zu sehen bekommt. “Dem Versicherten muss das Recht eingeräumt werden, welches Dokument er welchem Dritten (Arzt, Therapeut etc.) zur Kenntnis geben möchte”, heißt es in dem Schreiben an die Krankenkassen, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ein “Alles-oder-Nichts-Prinzip” entspreche nicht dem Stand der Technik und verstoße gegen die DSGVO.
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