29-06-2021
Am 1. Juni 2021 hat die EU-Staatsanwaltschaft ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie ist befugt, bei Straftaten, de gegen den EU-Haushalt gerichtet sind, zu ermitteln und diese strafrechtlich zu verfolgen. Das gilt etwa bei Betrug, Korruption, Geldwäsche oder grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug.
Grenzüberschreitender Betrug kostet die Mitgliedstaaten jedes Jahr mindestens 50 Mrd. Euro an Mehrwertsteuereinnahmen. Für 2015 hatten die Mitgliedstaaten gemeldet, dass etwa 638 Mio. Euro an Strukturfondsmitteln der EU missbräuchlich verwendet worden seien, teilt der Rat der EU mit.
Die Europäische Staatsanwaltschaft hat die Aufgabe, diesen Betrug zulasten der EU-Finanzen zu bekämpfen. Sie ist die weltweit erste supranationale Staatsanwaltschaft, die unmittelbar grenzüberschreitend ermitteln kann.
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