08-05-2023
Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationssicherheit (BfDI), hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 übergeben. Der BfDI gibt in seinen Tätigkeitsberichten einen Rückblick auf die Schwerpunkte seiner Arbeit im jeweiligen Berichtszeitraum und einen Ausblick auf anstehende wichtige Fragen des Datenschutzes und der Informationssicherheit.
Laut dem Bericht erreichten den BfDI im vergangenen Jahr 10.658 Meldungen von Datenschutzverstößen sowie 491 Eingaben mit Bezug zum Informationsfreiheitsrecht. Bürgerinnen und Bürger wendeten sich mit 2.115 Beschwerden und 4.434 allgemeinen Anfragen an den Bundesdatenschutzbeauftragten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gab es bei den Datenschutzverstößen eine Erhöhung von etwas mehr als 5 Prozent, die Zahl der Beschwerden ist hingegen leicht zurückgegangen.
Zu Beginn fasst der Bericht Empfehlungen des BfDI an die Bundesregierung zusammen, die an späterer Stelle weiter ausgeführt werden. Aufgelistet wird auch der Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Tätigkeitsberichts aus dem Vorjahr. Dabei gibt es beim Impfquotenmonitoring, beim Implantateregister, bei der gemeinsamen Dateninfrastruktur der Genomsequenzierung, beim Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) sowie der Abschaffung von Antiterrordatei und Rechtsextremismusdatei keine Änderungen zu vermelden. Einzig die Empfehlung zur Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz (DSK) und der verbindlichen Kooperation der Datenschutzbehörden wurde ansatzweise umgesetzt.
Die wichtigsten Empfehlungen des aktuellen Berichts sind der Erlass eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes, die Abschaltung der Facebook-Fanpages der Bundesregierung, die grundrechtskonforme Überarbeitung des Entwurfs zur Chat-Kontrolle sowie weiterhin die Abschaffung von Antiterrordatei und Rechtsextremismusdatei.
Mehr zum Bericht des BfDI können Sie hier nachlesen. Den vollständigen Tätigkeitsbericht können Sie hier herunterladen.