Geldwäsche beschreibt den Vorgang, in welchem „schmutziges“ Geld – also Geld, das durch kriminelle Machenschaften erworben wurde – reingewaschen wird. Neben der strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche, regelt das Geldwäschegesetz Maßnahmen zu deren Bekämpfung (auf Unionsebene regelt mittlerweile seit dem 09. Juli 2018 die 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie Gegenmaßnahmen). Der Reinigungsprozess erfolgt üblicherweise durch das Einbringen des Geldes in den Wirtschaftskreislauf (Placement) in Form von kleineren Beträgen (Smurfing). Nach der hieran anschließenden Verschleierung (Layering) des Geldes durch zumeist zahlreiche, schwer nachvollziehbare Geldtransaktionen, wird das Geld durch Tätigung legaler Geschäfte dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt (Integration). Das Geld ist nun gewaschen und  – vermeintlich – legal. Fun Fact: Glaubt man der Geschichte, so wurde Geldwäsche erstmalig von Al Capone betrieben und verdankt ihren Namen den Waschsalons durch welche Al Capone sein Vermögen „rein wusch“.

Anmerkung der Redaktion: Bitte beachten Sie, dass in unserem Compliance Channel Nugget auf die 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie Bezug genommen wird. Die EU hat nunmehr die 5. Geldwäsche-Richtlinie verabschiedet, die bis zum 10. Januar 2020 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Die Novellierung auf EU-Ebene hat keinen Einfluss auf den allgemeinen Informationscharakter unseres Videos.