11-01-2019
Die Frage der Verantwortung von KiK für das größte Industrieunglück in der Geschichte Pakistans bleibt weiterhin ungeklärt. Es gibt weiterhin kein deutsches Präzedenzurteil zu Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette und zur Haftung deutscher Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen im Ausland. “Die Kammer musste offen lassen, ob die geltend gemachten Ansprüche nach dem insoweit einschlägigen pakistanischem Recht überhaupt bestehen […].
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