Hinweisgeber, die mögliche Compliance-Verstöße oder ethische Dilemma-Situationen in ihrem Arbeitsumfeld erleben und melden möchten, stellen sich häufig eine Frage: Wohin mit meinem Gewissen? Bei der Lösung dieser Frage können Ombudspersonen eine wichtige Rolle spielen. Sie sind von Unternehmen oder Behörden damit beauftragt, als externe vertrauliche Ansprechpartner und Meldestelle für Hinweisgeber bzw. Whistleblower bereitzustehen. Warum Ombudspersonen für ein wirksames Compliance-Management-System so wichtig sind, wie diese sensible und anspruchsvolle Aufgabe in der Praxis gelöst werden kann und auf welche Schlüsselqualifikationen es für ein funktionierendes Ombudssystem ankommt – diese und weitere interessante Aspekte erläutert die für nationale und internationale Unternehmen tätige Rechtsanwältin und Ombudsfrau Dr. Kathrin J. Niewiarra im 1 on 1 Interview.

Hinweis auf aktuelle Rechtsprechung: Beschluss Landgericht Bochum vom 16.3.2016 − II-6 Qs 1/16 = NStZ 2016, 500