Am 31. Mai und 01. Juni 2016 fand in Berlin das DICO FORUM Compliance 2016 unter dem Motto „Compliance – Integrität, Leadership und wirtschaftliche Erwartungen“ statt. Zum Abschluss der gelungenen Veranstaltung wartete noch ein besonderes Highlight auf die Teilnehmer: Dr. Rolf Raum, Vorsitzender Richter, 1. Strafsenat am BGH nahm Stellung zu den „Anforderungen an Compliance-Systeme“. VRiBGH Dr. Raum ist in der Compliance-Community besonders bekannt geworden durch das „BSR-Urteil“ vom 17. Juli 2009 – BGH 5 StR 394/08 (BSR). In dieser Entscheidung beschäftigte sich der Senat mit dem Pflichtenkreis des Compliance Officer und insbesondere der Entstehung einer Garantenstellung im Sinne des § 13 Absatz 1 StGB. In seiner Keynote-Speech am 2. Konferenztag gab der VRiBGH Dr. Raum u.a. Einblicke in den Dissens zwischen den Zivil- und Strafsenaten des BGH zur Frage der Geschäftsherrenhaftung, empfahl die Lektüre der Entscheidung zum „Tellergeld“ (BGH 5 StR 363/12) im Hinblick auf § 14 Absatz 2 Nr. 2 StGB und mahnte vor der „Delegation ins Leere“. Eine angeregte Diskussion mit dem Plenum rundete den spannenden Vortrag ab.

Anmoderation:

Dr. Philipp Matthey, Vorsitzender Verwaltungsrat DICO e.V., MAN SE