Dr. Irina Kummert

Präsidentin des Ethikverbandes der Deutschen Wirtschaft

Dr. Irina Kummert ist seit 1997 bundesweit sowie an internationalen Finanzplätzen in der Personalberatung tätig. Sie promovierte 2013 an der Goethe-Universität in Frankfurt/M. zum Thema Strategien der Moral am Kapitalmarkt. Seit 2013 ist Frau Dr. Kummert ehrenamtliche Präsidentin des Ethikverbands der Deutschen Wirtschaft und engagiert sich seit 2014 zusätzlich beim Zentralkomitee der deutschen Katholiken ehrenamtlich als Beraterin im Sachbereich Wirtschaft und Soziales. Seit 2016 ist sie auf Einladung von Prof. Dr. Dr. h.c. Julian Nida-Rümelin Mitglied des Freundeskreises des Münchner Kompetenzzentrums Ethik an der LMU München. Frau Dr. Kummert publiziert regelmäßig, hält Lehraufträge an unterschiedlichen Hochschulen und ist Mitglied der Ethik-Kommission des DFB.


Das geplante Lieferkettengesetz: sinnlos und kontraproduktiv

Mit dem Lieferkettengesetz soll, was nicht ungewöhnlich ist, Moral in Gesetzesform gegossen werden. Gesetze institutionalisieren Moral nicht nur, sondern sorgen auch dafür, dass Sanktionen bei Nichteinhaltung der festgeschriebenen Regeln verhängt werden können. Damit dieser Mechanismus seinen Sinn erfüllt, muss beim Regelungsgegenstand ein erwünschtes Verhalten gegeben sein, das erstens überprüfbar und zweitens sanktionsfähig ist. Darüber hinaus muss eine Gesetzesfolgenabschätzung vorgenommen werden, um auszuschließen, dass nicht mehr Schaden angerichtet als Nutzen gestiftet wird. Das Lieferkettengesetz erfüllt keine der genannten drei Prämissen.

Negative soziale Effekte und keine Änderung des Kaufverhaltens

Vielmehr wird es dazu führen, dass sich in Deutschland die Schere zwischen arm und reich weiter öffnet, da es bei deutschen Unternehmen zwangsläufig die Produkte verteuern wird. Dadurch wird das Erlebnis für Geringverdienende, sich beim Einkauf etwas leisten zu können, in noch weitere Ferne rücken. Insbesondere vor dem Hintergrund der noch nicht abschließend zu bewertenden wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Pandemie, können wir uns soziale Negativeffekte, die in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen stehen, nicht leisten. Zusätzlicher unerwünschter Effekt: Wer regelmäßig bei den Konzernen einkauft, bei denen das Lieferkettengesetz Anwendung finden soll, wird das weiterhin und dann vollkommen frei von schlechtem Gewissen tun – weil es ja das Lieferkettengesetz gibt.

Zeichen von Arroganz und Ignoranz

Das Lieferkettengesetz ist dazu angetan, den Differenzbegriff in der Systemtheorie des Soziologen Niklas Luhmann ad absurdum zu führen indem es die Unterschiede zwischen unserem System und anderen Systemen ignoriert. Stattdessen verlangen die Befürworter des Lieferkettengesetzes, dass sich deutsche Unternehmen bezogen auf ihre Lieferketten dazu verpflichten, unsere moralischen Standards unterschiedslos in allen Ländern der Welt bis zum letzten Glied einzuhalten. Damit deklarieren wir „unser Gut“ zum „Gut für alle“, was beispielsweise für eine Frau, die in prekären Verhältnissen in einem Land wie Äthiopien oder Pakistan ihre Kinder ernähren muss, existenzbedrohliche Folgen hat. Seriöse Studien, u.a. durchgeführt am Zentrum für Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit (CCRS) der Universität Zürich, belegen, dass eine Bekleidungsfabrik in diesen Ländern vielfach die einzige Möglichkeit, insbesondere für Frauen ist, Geld zu verdienen und selbstbestimmt zu leben. Im Ergebnis führt „unser Gut“ am anderen Ende der Welt zu Ausgrenzung, Ungerechtigkeit und Armut.

Zahnloser Tiger

Wenn das Lieferkettengesetz kommt, und danach sieht alles aus, werden deutsche Unternehmen, die im Ausland produzieren, eine Verpflichtungserklärung als Bestandteil ihres Nachhaltigkeitsberichts unterschreiben. Die konkreten Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Menschen in einem anderen Land oder auf einem anderen Kontinent werden sich dadurch nicht automatisch zum Besseren ändern. Abgesehen davon, dass ein deutsches Unternehmen schwerlich in der Lage sein wird, in Pakistan oder Brasilien bis ins letzte Glied der Lieferkette die Einhaltung der deutschen Standards zu kontrollieren, haben wir mit diesem Gesetz keinerlei Durchgriffsrechte auf geltendes nationales Recht.

Besser: Chancengleichheit fördern

Es könnte sich hier im Vorfeld anstehender Wahlen um eine reine Marketingstrategie der politischen Entscheider handeln. Dafür spricht, dass der Widerstand der Industrie gegen das Lieferkettengesetz verhältnismäßig moderat ist. Das Gesetz wäre ein Deal, mit dem alle Beteiligten gut leben können und der dem Wunsch nach mehr Moral in der Lieferkette entgegenkommt – auf Kosten derjenigen, deren Lebensumstände eigentlich verbessert werden sollten. Deutlich sinnvoller wären Programme vor Ort, mit denen Bildung und damit mehr Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb gefördert wird.


Arbeiten 4.0 und Compliance – ein Widerspruch?!

Nach derzeit vorherrschendem Verständnis ist Arbeit in erster Linie das, was man messen kann: Wir messen das Maß an Verantwortung für Mitarbeiter*innen, die jemand trägt, übersetzen es in Ansprüche, in Geld und hierarchisch organisierte Funktionen. Wir haben die 38-Stunden-Woche, addieren bei „Vertrauensarbeitszeit“ gegebenenfalls die erwarteten Überstunden und taxieren auf dieser Basis das Gehalt. Wir messen den Erfolg und zahlen entsprechende Boni. Wir trennen nach Arbeits- und Freizeit. Wenn wir gebeten werden, uns als Person zu beschreiben, stellen wir die Gegenfrage: Beruflich oder privat? Was wir mit alldem versuchen ist vor allem eins: die Kontrolle zu behalten.

Dasselbe Ziel verfolgen wir mit unseren Compliance-Systemen: Wir wollen sicher sein können, dass es keine Korruption in unseren Unternehmen gibt, dass alle Mitarbeiter*innen sich an die gesetzten Regeln halten – ohne diese zu hinterfragen. Damit lagern wir das eigenständige Abwägen und damit die Übernahme von Verantwortung in Compliance-Systeme aus und dokumentieren, dass wir uns auf Eigenverantwortlichkeit, auf sich selbst organisierende Systeme nicht verlassen wollen. Wir reden zwar über Digitalisierung und digitale Transformation, bleiben aber was Moral angeht, lieber beim Gatekeeper-Modell: Wir ordnen uns unreflektiert dem alten Schema unter, in dem eine Person bzw. ein Regelsystem von oben sagt wo es lang geht.

Regeln in unserem Compliance-System zeigen eindeutig zuordenbar auf das dazu passende Verhalten und es gibt bezogen auf das, was von Mitarbeiter*innen erwartet wird, keinen Interpretationsspielraum. In diesem Kontext habe ich als Mitarbeiter*in dann Verantwortung übernommen, wenn ich regelkonform agiert habe und war verantwortungslos wenn ich mich nicht an die Regel gehalten habe. Nicht nur weil wir damit einen Wert wie Verantwortung entwerten und zur Regelkonformität degradieren, stellt sich die Frage, ob wir Compliance im Zeitalter neuer Technologien und neuer Arbeitsformen nicht auf den Prüfstand stellen müssen.

Wir haben Angst vor Kontrollverlust, propagieren aber agiles Arbeiten

Wir messen, wir kontrollieren und wir sagen der einzelnen Person u.a. mit dem Compliance-Regelwerk genau, was sie zu tun und zu lassen hat. Gleichzeitig richten wir flexible Arbeitsplätze, so genannte Workspaces ein, ermöglichen Arbeitsplätze außerhalb des Unternehmens und arbeiten daran, moderne Managementmethoden wie agiles Arbeiten einzuführen. Agiles Arbeiten, also das Arbeiten in Projekten, in Teams und das eigenverantwortlich im Sinne einer Selbstorganisation, ist ein Reflex auf den Netzwerkgedanken, den uns neue Technologien eröffnet haben und ein diametraler Gegensatz zu herrschenden Compliance-Systemen. Die Kultur- und Literaturwissenschaftlerin Eva Horn weist in der Einleitung ihrer Studie Schwärme – Kollektive ohne Zentrum darauf hin, dass Schwärme als „Organisationsformen mit größeren Freiheitsgraden“ funktionieren, die damit „im Denken kreativer und schneller“ sind. „Die Logik des Schwarms“, so Horn, „ist eine Logik der Selbstorganisation und der Selbststeuerung. Sie impliziert damit andere Begriffe der Einheit, andere Formen der Kohäsion, andere Modi der Kontrolle und andere Formen der Teleologie.“

Durch agiles Arbeiten erfolgt eine Verlagerung der Verantwortung auf Teams. Damit das funktioniert, braucht es eine Fehlerkultur, die Fähigkeit loslassen zu können, die Bereitschaft nicht alles kontrollieren zu wollen, Verantwortung zu übertragen und Vertrauen zu schenken. Agiles Arbeiten kann nicht verordnet, es muss gelebt werden und das im gesamten Unternehmen.

Wir brauchen ein agiles Compliance-System

Vielleicht müssen wir bevor wir moderne Managementformate tatsächlich umsetzen können, ein Denken lernen, das mit Störungen umgehen kann, statt Störungen zu vermeiden und Veränderung als Zumutung zu empfinden. Eine Entscheidungssituation ist, insbesondere dann wenn es um Compliance-relevante Themen geht, immer das Ergebnis einer Störung. Autonomiefrei auf der Basis von Regelwerken zu handeln, ja zu funktionieren befreit uns davon, selbst zu denken, befreit uns davon dass wir uns fragen müssen „Was soll ich tun?“.

Es sieht so aus, als bräuchten wir analog zu Arbeiten 4.0 auch Compliance 4.0; eine Compliance, die nicht nur stärker auf Eigenverantwortlichkeit und auf die selbstregulierende Kraft von Netzwerken setzt, statt von oben zu diktieren, was zu tun ist. Statt eines statischen Compliance-Handbuchs könnten wir darüber hinaus vermehrt Compliance-Systeme aufsetzen, die wir unter Einbeziehung aller handelnder Personen an der lebenden Organisation permanent messen, kritisch hinterfragen und weiterentwickeln.


Künstliche Intelligenz: Warum Ethik als Gatekeeper nicht mehr funktioniert

Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) ist in aller Munde – und das in durchaus unterschiedlichen, gesellschaftlich relevanten Bereichen: im Personalmanagement, im Straßenverkehr, in der Produktion und in der Vermögensanlage. Eines haben alle Anwendungsmöglichkeiten von KI gemeinsam: Sie haben Auswirkungen auf uns Menschen. Das gilt für die Frage, ob wir künftig die geeigneteren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen finden, ob wir durch autonomes Fahren die Anzahl der Unfälle verringern, durch Automatisierung die Effizienz steigern und ob wir uns von fehleranfälligen Systemen unabhängig machen können. Der Einsatz von KI ist immer auch mit Konsequenzen für uns Menschen und unsere Gemeinschaft verbunden. Im Mittelpunkt der Debatte steht allerdings nicht der Nutzen, der sich für die Individuen und unsere Gesellschaft aus dem sinnvollen Einsatz von KI ergeben könnte, sondern der mögliche Schaden, den wir nehmen könnten. Wir agieren nach der alten, analogen Methode, indem wir Ethik und Moral als Gatekeeper installieren und Verhaltenskodizes im Sinne einer Ethik für Algorithmen aufstellen.

Damit halten wir die alten Machtverhältnisse aufrecht und übersehen, dass KI auch eine Verschiebung von Machtstrukturen impliziert, die in unserer Gesellschaft zunehmend Raum greifen wird. Algorithmen funktionieren über Netzwerke. Alles über eine zentrale Instanz kontrollieren, Verantwortung nicht an die Vielen abgeben zu wollen, ist sinnbildlich für eine analoge Führungskultur, die die öffentliche sowie die wissenschaftliche Debatte um KI dominiert. Netzwerke funktionieren allerdings nicht über die klassischen Hierarchien, sondern über eine Heterarchie – ohne Über- und Unterordnungsverhältnisse.

Es ist zu vermuten, dass Ethik als analoger Tugendwächter nur bedingt sinnvoll wirken kann. Die digitale Technologie ist bereits da und entwickelt sich rasant weiter. Die Ethik hinkt hoffnungslos hinterher und versucht nachträglich mit analogen Mitteln Schadensbegrenzung zu betreiben. Die entscheidende Frage ist: Worum geht es dabei wirklich? Diese Frage stellt sich umso mehr, als Ethik, Moral oder ein Verhaltenskodex, solange daraus kein Gesetz geworden ist, nicht justitiabel sind, so dass sich faktisch niemand daran halten muss. Während im Arbeitskontext ein „Das haben wir schon immer so gemacht“ verpönt und ausdrücklich Veränderungsbereitschaft gefragt ist, begegnen wir dem technologischen Fortschritt mit der Suche nach Sicherheit in unsicheren Zeiten und finden diese Sicherheit in traditionellen Verhaltenskodizes. Die zahlreichen Ethikkommissionen, die sich mit der moralischen Regulierung von KI befassen beweisen, dass wir eine digitale Welt, die wir noch nicht in allen Facetten einschätzen können, berechenbarer machen wollen, indem wir sie mit altbekannten Moralsystemen und damit herkömmlichen Autoritäten abzusichern versuchen.

Statt die Chance zu nutzen, anders zu denken, übertragen wir der Ethik weiterhin die Deutungshoheit, indem wir Verhaltenskodizes entwickeln und damit Verantwortung für Entscheidungen an Moralsysteme delegieren. Faktisch bedarf es umso weniger eines Wertes als der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, je berechenbarer wir ein System strukturieren. Die Strategie der Absicherung durch das Aufstellen von Regeln könnte weniger mit Moralität als vielmehr mit unserer Angst vor Kontrollverlust zu tun haben und der Angst davor, uns von unserem geozentrischen Weltbild, das uns als Menschen eine zentrale Position zuweist, verabschieden zu müssen, wenn das eintritt, wovor wir uns am meisten fürchten: Dass die Maschinen die Macht übernehmen.

Technologischer Fortschritt ist regelmäßig verbunden mit einer Zunahme an Komplexität, die aufgrund ihrer technischen Funktionalität Spezialistenwissen erfordert und damit für die große Mehrheit von uns einen Verlust an Kontrolle mit sich bringt. Wir begegnen dieser Entwicklung damit, dass wir die Verantwortung für mögliche negative Konsequenzen an einen Verhaltenskodex, an eine Regel, an Compliance delegieren. Sobald wir die Kreativität der Unsicherheit für uns nutzen statt sie verhindern zu wollen, sobald wir uns mehr Eigenverantwortung zugestehen, könnten wir die öffentliche Debatte verstärkt dahingehend führen, welchen Nutzen KI für das eigene und das Wohl anderer haben könnte, wo wir uns als Menschen Freiräume schaffen, wo wir uns verändern und neu ausrichten könnten. Es könnte sein, dass durch die neuen heterarchischen Strukturen, durch die Selbstorganisation von Netzwerken die Technologie von selbst verschwinden wird, die nicht sinnvoll oder gar schädlich für uns ist – und das ganz ohne Verhaltenskodizes.


Steuerschlupflöcher, Steuerehrlichkeit und andere Ablenkungsmanöver

Angenommen, ab morgen wäre es eine freiwillige Leistung Steuern zu zahlen. Niemand würde kontrollieren, ob wir es getan haben oder nicht und uns würden weder zwischenmenschliche noch juristische Sanktionen drohen, wenn wir uns bewusst dagegen entschieden haben. Würden Sie Steuern bezahlen? Diese Frage habe ich einem Fernsehjournalisten gestellt, der befand wie unmoralisch es sei, dass ein auch durch deutsche Konsumenten und Konsumentinnen gut verdienender Konzern wie Apple bei uns keine Steuern abführt. Seine Antwort lautete: „Ja, selbstverständlich würde ich auch dann Steuern zahlen. Schließlich will ich, dass es weiterhin Kitas gibt.“ Diese Antwort klingt verantwortungsbewusst und deshalb gut. Leider hat sie nichts mit der Realität zu tun.

Die Sprachwissenschaftlerin Elisabeth Wehling setzt sich in ihrer Studie Politisches Framing – wie eine Nation sich ihr Denken einredet und daraus Politik macht damit auseinander, wie wir durch den Gebrauch von Worten manipuliert werden. Wehling definiert einen Frame als gedanklichen Deutungsrahmen, der durch Sprache im Gehirn aktiviert wird. Frames seien es, „(…) die Fakten erst eine Bedeutung verleihen, und zwar, indem sie Informationen im Verhältnis zu unseren körperlichen Erfahrungen und unserem abgespeicherten Wissen über die Welt einordnen. Dabei sind Frames immer selektiv. Sie heben bestimmte Fakten und Realitäten hervor und lassen andere unter den Tisch fallen. Frames bewerten und interpretieren also. Und sind sie erst einmal über Sprache – etwa jener in öffentlichen Debatten – in unseren Köpfen aktiviert, so leiten sie unser Denken und Handeln an, und zwar ohne dass wir es merkten.“ Ein solcher Frame sind Begriffe wie „Steuerschlupfloch“ oder „Steuerehrlichkeit“. Hier wird ein abstraktes politisches Instrument, die Steuer, an eine moralische Verpflichtung gegenüber einer Gemeinschaft oder einen Wert gekoppelt. Dass diese Strategie, uns zu bekennenden Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu erziehen sehr gut funktioniert, beweist die Antwort des Fernsehjournalisten.

Compliance wurde geradezu erfunden, weil wir uns nicht darauf verlassen wollen und wie die Vergangenheit vielfach gezeigt hat, auch nicht darauf verlassen können, dass die moralische Integrität eines Menschen in jeder Situation greift. Compliance ist insofern auch das institutionalisierte Unbehagen an der Moral. Justitiable Regeln haben gegenüber dem unwägbaren Feld der Moral klare Vorteile: Wer sich strafbar macht, spürt den heißen Atem der Jurisprudenz. Auch bei Steuerzahlungen handelt es sich nicht um eine moralische Verpflichtung, sondern um geltendes Recht, dem wir uns als Privatpersonen nicht entziehen können, ohne strafrechtlich relevante Konsequenzen tragen zu müssen. Ein Konzern wie Apple handelt dagegen legal wenn er keine Steuern abführt, da er bei uns durch kein Gesetz dazu verpflichtet ist. Solange die Steuergesetzgebung nicht weltweit angepasst wird, behandeln Konzerne wie Apple Steuern als Kosten und tun das, was jedes Unternehmen tun würde. Sie vermeiden Kosten.

Selten wird die Grenze zwischen Legalität und Moralität deutlicher als in diesem Kontext. Wir können uns über Konzerne wie Apple moralisch echauffieren. Nützen wird uns das allerdings nichts, weil nicht damit zu rechnen ist, dass Unternehmen freiwillig Steuern zahlen. Interessanterweise orientiert sich auch das Käuferverhalten in erster Linie an Qualität: Die Schlangen vor den Apple Stores sind nicht kürzer geworden seit wir wissen, dass wir auf die Steuereinnahmen verzichten müssen. Mit Druck durch die Verbraucherinnen und Verbraucher ist also nicht zu rechnen. Diese Fakten sind den politischen Entscheidern bekannt. Stellt sich die Frage, warum dennoch seitens der Politik fleißig die Moraldebatte angeheizt wird, statt konkrete Maßnahmen zur Novellierung unserer Steuergesetzgebung auf den Weg zu bringen. Kann es sein, dass Moral auch hier als Vermeidungsstrategie wirkt, als reines Mittel zur Beruhigung der Wählerseele, als Ablenkungsmanöver, um sich nicht mit den tatsächlichen Fragestellungen auseinandersetzen und konkrete Taten folgen lassen zu müssen?

Wer glaubt, dass die Welt alleine dadurch besser wird, dass wir Steuern zahlen, der bewegt sich auf dünnem Eis an der Grenze zur Naivität. Das belegt schon die Existenz einer Behörde wie dem Bundesrechnungshof und zusätzlichen Landesrechnungshöfen, die eine unabhängige, selbstständige und weisungsfreie externe Finanzkontrolle von Bund und Ländern darstellen müssen und dem Vernehmen nach, alle Hände voll zu tun haben. Die von den Rechnungshöfen regelmäßig herausgegebenen Schwarzbücher belegen, dass Milliarden von Steuergeldern verschleudert werden statt sie einem sinnvollen Zweck zuzuführen, der unserer Gemeinschaft zugutekommt. Ob die freiwillig bezahlten Steuern des Fernsehjournalisten also tatsächlich für Kitas verwendet werden, ist demnach alles andere als sicher.


Warum es sich lohnt auch das zu hinterfragen, was gut klingt

Auch wenn es sich diesmal abgesehen von den Wahlplakaten kaum aufdrängt: Wir befinden uns im Wahlkampf. Insbesondere dieser Wahlkampf lebt, initiiert durch die von Martin Schulz ins Spiel gebrachte „soziale Gerechtigkeit“ von dem auf unterschiedlich überzeugende Art und Weise vorgetragenen Bestreben, die Gemeinschaft, in der wir leben, gerechter zu machen. Dabei wird die Stimme der Egalitaristen, die sich mit dem Argument, die ökonomische Ungleichheit bedrohe die Stabilität unserer Gesellschaft zu Wort melden, zunehmend lauter. Statt sich in erster Linie für mehr Chancengleichheit einzusetzen, die zum Beispiel allen Mitgliedern einer Gesellschaft Zugang zum Bildungssystem ermöglicht, fordern sie vielmehr Ergebnisgleichheit und eine Gesellschaft, in der alle gleich viel haben müssen.

In dieses Konzept passt die Ökonomie des Teilens. Der US-amerikanische Soziologe und Ökonom Jeremy Rifkin ist davon überzeugt, dass die Ökonomie des Teilens den Niedergang des Kapitalismus einläuten und zu einer Weltgemeinschaft führen wird, in der wir es vorziehen, Dinge gemeinsam zu besitzen, statt profitorientiert zu denken und zu handeln.

Am 08. Juni 2017 fand in Berlin eine Podiumsdiskussion zum Thema Sharing Economy Zwischen Weltverbesserung und Milliardengeschäft statt. Auf dem Panel saßen mehrheitlich Vertreter der Sharing Economy; unter anderem der Leiter Finanzen und Zentrale Dienste von Wikimedia Deutschland e.V., die sich auf ihrer Internetseite als „weltweite Bewegung, die sich für die Idee des Freien Wissens einsetzt“ präsentiert. Es ging bei der Podiumsdiskussion um die Frage, welche Konzepte der Ökonomie des Teilens es bereits gibt, wie sie gelebt werden und wie sich durch sie unsere Gesellschaft verändern wird wenn sie sich durchsetzt. Der Ansatz bedient den Mainstream der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussionen.

Dass wir faktisch von einer dritten industriellen Revolution durch die Sharing Economy noch meilenweit entfernt sind, wurde in Berlin allein dadurch deutlich, dass von den anwesenden etwa einhundert Gästen nur eine Handvoll Personen angaben, bereits an Programmen wie Airbnb oder Car-Sharing zu partizipieren. Es sieht danach aus, als würde sich in einer Leistungsgesellschaft wie der unseren die Ökonomie des Teilens nur in kleinen Schritten realisieren lassen und sich vermutlich nicht so bald als neue Wirtschaftsordnung durchsetzen.

Teilen und Profitorientierung werden nicht nur bei Jeremy Rifkin, sondern gleichermaßen in den Augen maßgeblicher Vertreter der Sharing Economy als ein Gegensatzpaar angesehen. Auch das wurde im Rahmen der Podiumsdiskussion in Berlin deutlich. Insbesondere seitens des Vertreters von Wikimedia wurde mehrfach betont, das eigene Geschäftsmodell sei in erster Linie deshalb wertvoll, weil niemand davon einen ökonomischen Nutzen hat. Plattformen wie Wikipedia sind als frei zugängliche Wissenspools sinnvoll, aber wäre eine solche Plattform wirklich weniger wert, wenn jemand einen ökonomischen Nutzen davon hätte?

Derartige Fragen stellen wir uns viel zu selten. Auch die Compliance ist ein lebendiges System, das immer wieder hinterfragt und an die realen Gegebenheiten angepasst werden muss. Nicht nur bezogen auf die anstehende Bundestagswahl und deren Ausgang könnte es uns auf die Füße fallen, dass wir viel zu häufig das abnicken, was sich gut und richtig anhört ohne zu hinterfragen, ob es tatsächlich gut und richtig ist.


Was Donald Trump mit Glaubwürdigkeit zu tun hat

Der neue Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika ist seit seinem Amtsantritt am 20. Januar 2017 in erster Linie durch eines aufgefallen: Er vertritt nachdem er gewählt wurde dieselben Positionen, die er bereits im Wahlkampf vertreten hat. Von Alfred Herrhausen, dem aufgrund seiner Gradlinigkeit sehr geschätzten ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank AG, stammt folgendes Zitat: „Wer sagt, was er denkt – richtig, fehlerfrei denkt – und tut, was er sagt und dann auch ist, was er tut, hat bei vielen Adressaten Erfolg, für die persönliche Glaubwürdigkeit ihren Stellenwert noch besitzt.“ (Weidemann, Denken, Ordnen, Gestalten: Reden und Aufsätze, 1990, S.71) Nach der Wahl Trumps zum Präsidenten wurde hierzulande in unterschiedlichen Talkshows durchaus kontrovers darüber debattiert, ob damit zu rechnen sei, dass Trump so handeln wird, wie er es vor seiner Wahl angekündigt hat. Alleine die Tatsache, dass sich mit der Diskussion über diese Frage Fernsehabende und Zeitungsseiten füllen ließen zeigt, dass wir uns offensichtlich nicht nur von der Möglichkeit verabschiedet haben, dass Politiker ihre Wahlversprechen in die Tat umsetzen könnten. Wir sind zusätzlich sogar irritiert bis schockiert, wenn das Unerwartete passiert: Das Meiste von dem, was Trump in den ersten Wochen auf den Weg gebracht hat, war bereits Bestandteil seines Wahlprogramms und war insofern nicht wirklich überraschend. Die Debatte darüber, ob ein führender Politiker tatsächlich das tun wird, was er vorher angekündigt hat zeigt, dass wir selbst nicht mehr an die absolute Gültigkeit von Werten glauben.

Hinter dem Wort „Wert“ versteckt sich der Anschein von etwas nicht Widersprechbarem. Entsprechend gelten Glaub- und Vertrauenswürdigkeit, Verbindlichkeit und Wahrhaftigkeit als absolute Werte. Allerdings führt ihre Absolutheit auch dazu, dass ihre Sinnhaftigkeit nicht mehr hinterfragt wird. Wenn es um Glaubwürdigkeit ginge, hätte der amtierende amerikanische Präsident alles richtig gemacht. Das Störgefühl, dass sich bei dieser Aussage einstellt zeigt, dass es an der Zeit sein könnte, unseren Umgang mit Werten zu hinterfragen. Die Absolutheit, mit der wir die Einhaltung von Werten fordern, verstellt uns den Blick auf eine Frage, die wir uns nicht zu stellen wagen: Kann es sein, dass es mehr auf die Motive einer Person als darauf ankommt, dass jemand Glaubwürdigkeit gezeigt hat? Das Beispiel Trump macht deutlich, dass wir gut beraten sein könnten, nicht dogmatisch die Einhaltung von Werten zu fordern. Stattdessen könnten wir uns nach den Zielen fragen, die ein Mensch mit seinem Handeln verfolgt und ihn danach beurteilen, ob er Schaden von unserer Gesellschaft und von den Menschen abwenden konnte.


Vorstandsboni: Verbindliche Verträge statt Moraldebatten

VW will bis zu 30.000 Stellen weltweit abbauen und damit 4,1 Mrd. € pro Jahr einsparen. In Deutschland sind rund 23.000 Arbeitsplätze betroffen. Die Reaktionen darauf reichen von Unverständnis bis zu blanker Wut. Es wird als ungerecht empfunden, dass Arbeitsplätze eingespart werden sollen, um einen Rekordverlust aufzufangen, der durch Fehlverhalten auf Vorstandsebene entstanden ist und diese Vorstände auch noch auskömmlich bezahlt wurden. Die Forderung, dass die VW-Vorstände ihren Bonus freiwillig zurückzahlen sollen, wird genauso wenig von Erfolg gekrönt sein wie die Appelle der Deutschen Bank an ehemalige Vorstände. Das hat die Reaktion von Josef Ackermann bestätigt, der seinen Bonus aus Rücksicht gegenüber vorherigen Bankvorständen nicht zurückzahlen will. Er wirft Minister Schäuble mangelnden Anstand vor, weil dieser sich öffentlich despektierlich über die Begründung Ackermanns geäußert hatte. Tatsächlich gilt der Grundsatz pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. Sobald wir aufgrund moralischer Erwägungen von diesem Grundsatz des öffentlichen wie des privaten Rechts abweichen, können wir nicht mehr davon ausgehen, dass wir uns auf die Verbindlichkeit von Verträgen verlassen können.

Statt also mit Moral zu argumentieren, sollte das Aktienrecht reformiert und damit eine verbindliche vertragliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass Boni im Falle von Fehlentscheidungen oder gar Fehlverhalten zurückgezahlt werden müssen. Alternativ könnte die Auszahlung von Boni in Form von Unternehmensaktien erfolgen, die mit einer Haltefrist von mindestens fünf Jahren nach Ausscheiden des Vorstands aus dem Unternehmen versehen sind. Mit einer solchen Regelung würde ein Vorstand sowohl nach außen als auch gegenüber Mitarbeiterschaft die Gewissheit auslösen, dass er abgesehen von der Sorgfaltspflicht gegenüber dem Unternehmen auch aus ganz persönlichen Gründen unpopuläre Entscheidungen sorgfältig abgewogen hat: Sie können dem Vorstand schließlich selbst empfindlich auf die Füße fallen.


Geschenkt!

„Lieben und geliebt zu werden, ist das größte Glück auf Erden“. Wir vermuten, das allein könnte nicht ausreichen. Deshalb machen wir den Menschen, mit denen wir in einer verbindlichen Beziehung stehen, Geschenke. Gelegentlich stehen sogar die Größe, respektive der Preis des Geschenks in einer Korrelation dazu, wie das Ausmaß unserer Wertschätzung vom Beschenkten beurteilt wird oder beurteilt werden sollte. Wir wollen zeigen, was uns der jeweils andere wert ist: Großes, teures Geschenk – große Gefühle. Kleines, weniger aufwändiges oder gar „Last-Minute-Geschenk“, dem man hundert Meter gegen den Wind Gedankenlosigkeit anmerkt – nun ja. Wenn wir Geschenke machen, wollen wir geliebt werden. Wir wollen geliebt werden für etwas, das eigentlich selbstverständlich ist: die Auseinandersetzung damit, was die Menschen in unserer direkten Umgebung glücklich und uns gewogen machen könnte.

Der ursprünglich aus der amerikanischen Finanzwirtschaft stammende Begriff der Compliance hat uns, was Geschäftsbeziehungen angeht, einen Strich durch die Rechnung gemacht: Die alte Volksweisheit „Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“ gehört der Vergangenheit an. Fälle wie der Korruptionsskandal bei Siemens in 2006, von dem sich der Konzern bis heute nicht ganz erholt hat, haben uns bezogen auf die Verknüpfung zwischen der Vergabe von Aufträgen an und der Verteilung von Geschenken durch externe Geschäftspartner sensibel gemacht.

Gelegentlich wird moniert, die Compliance-Regeln im Hinblick auf die Möglichkeiten Geschenke zu verteilen, seien übertrieben. Das möchte ich unkommentiert lassen. Stattdessen möchte ich die Aufmerksamkeit auf einen Aspekt lenken, der uns ohne jeden finanziellen Aufwand zum gefragtesten Auftragnehmer bzw. zur gefragtesten Auftragnehmerin macht: Die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen. Unsere Kunden freuen sich am meisten darüber, wenn sie das Gefühl haben, es geht um sie, um ihre Bedürfnisse und ihre Befindlichkeiten. Aufmerksamkeit, Antizipation dessen, was ihnen wichtig ist und individueller Service zeigen ihnen, dass sie wertgeschätzt werden. Dann passt es wieder: „Lieben und geliebt zu werden, ist das größte Glück auf Erden.“ Ganz ohne Geschenke.


Compliance ist nicht zu verwechseln mit Moral

Die Forderung nach der Einhaltung von Compliance-Regeln wird nicht selten verbunden mit der Forderung nach „mehr Moral“ in den Unternehmen. Das halte ich für gefährlich. Nicht erst seit Beginn der Finanzmarktkrise ist Compliance in aller Munde, wenn es darum geht, möglichen Risiken vorzubeugen, die sich im Zuge unternehmerischen Handelns ergeben können. Sinn und Zweck von Compliance ist es also, zu vermeiden, dass ein Unternehmen sowie dessen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Schaden nehmen. Denselben Zweck würden wir Ethik und Moral zuweisen: Sie sind dazu da, Schaden von den Menschen und der Gesellschaft abzuwenden.

Compliance allerdings basiert auf objektiven und verbindlichen Regeln, an die sich alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen – unabhängig von Funktion und Hierarchieebene – zu halten haben. Gerade diese Klarheit gibt Orientierung. Moral ist demgegenüber zutiefst subjektiv: Die individuelle Auffassung von Fairness und Gerechtigkeit beispielsweise hängt ab von persönlichen Erfahrungen und Kränkungen. Werfen wir die Einhaltung von Compliance-Regeln in einen Topf mit der Forderung nach „mehr Moral“ in den Unternehmen, setzen wir die Compliance der Gefahr aus, nach individuellem Dafürhalten ausgelegt zu werden. So falsch es ist, das Hinterziehen von Steuern zu einer Frage der Moral zu machen, statt es als justitiablen Straftatbestand zu sehen, so falsch ist es, die Klarheit von Compliance-Regeln dem diffusen Feld der Moral zu überlassen.