Die Schweiz erhielt 2016 in Steuersachen so viele Informationsgesuche aus dem Ausland wie noch nie zuvor. Zu erklären ist dies vor allem mit zwei Massenanfragen. Das jüngste Urteil des Bundesgerichts rückt die Schweizer Praxis zur Amtshilfe in Steuersachen wieder in den Fokus. Zur Steueramtshilfe kann es kommen, wenn zum Beispiel Frankreich die Schweiz bittet, Informationen über das Konto X des französischen Steuerpflichtigen Pierre Dupont bei der UBS in der Schweiz nach Paris zu schicken.
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