Die Beschlagnahme von Dokumenten bei der Anwaltskanzlei Jones Day sei rechtmäßig gewesen, entschied das Landgericht München nach Angaben einer Justizsprecherin vom Montag. Das Gericht habe bereits in der vergangenen Woche Beschwerden des Autoherstellers und seiner Rechtsanwälte zurückgewiesen. Damit dürfe die Staatsanwaltschaft München die im März sichergestellten Unterlagen zur internen Aufklärung des Abgasskandals bei dem Autokonzern und seiner Tochter Audi auswerten.
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